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Boekhouding & facturatie · 2 min leestijd · 01 Dezember 2025

Uneinbringliche Forderungen: abschreiben, Inkasso oder noch eine Runde?

Der Kunde zahlt nicht, reagiert nicht, und alle Mahnungen sind raus. Was nun? Hier die drei Wege: abschreiben, Inkasso oder rechtliche Schritte.

Etwa 1–3 % deiner Rechnungen werden letztlich nicht bezahlt. Wie du damit umgehst, hat steuerliche Auswirkungen und beeinflusst deinen Cashflow.

Weg 1: Als uneinbringlich abschreiben

Bei kleinen Beträgen (< €500–1.000) lohnt sich Inkasso wirtschaftlich nicht. Forderung abschreiben, VAT zurückfordern.

  • Interne Entscheidung: Forderung ist uneinbringlich.
  • In der Buchhaltung: Soll „Uneinbringliche Forderungen" (Aufwand), Haben „Debitoren".
  • VAT: Die Umsatzsteuer auf eine uneinbringliche Forderung kannst du beim Finanzamt zurückfordern.
  • Unterlagen 7 Jahre aufbewahren.

Weg 2: Inkasso

Bei Beträgen von €500–10.000. Wähle zwischen:

  • Außergerichtliches Verfahren: Inkassobüro (Bierens, Graydon, Intrum). Kosten 15–25 % des eingetriebenen Betrags.
  • No cure no pay: Viele Inkassobüros arbeiten auf dieser Basis. Niedrige Einstiegshürde.
  • Gerichtlich: Wenn das außergerichtliche Verfahren scheitert → Klage. Fallen Anwaltskosten an.

Weg 3: Rechtliche Schritte

Bei hohen Beträgen (€10.000+) oder grundsätzlichen Streitigkeiten. Anwalt, Amtsgericht (bis €25.000) oder Landgericht. Nicht der typische Weg für den durchschnittlichen KMU-Streit.

Vorbeugung ist besser

  • Bonitätsprüfung bei neuen Geschäftskunden (über Creditsafe, Graydon).
  • Bei großen Aufträgen: Anzahlung verlangen (30–50 %).
  • Kreditversicherung bei dauerhaft hohem Forderungsrisiko.
  • Konsequentes Mahnwesen.

Siehe auch: Rechnungsstellung – Gesamtübersicht, Cashflow-Tipps.

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Volledige gids: Facturación para pymes de la oferta al cobro: la guía completa

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