Uneinbringliche Forderungen: abschreiben, Inkasso oder noch eine Runde?
Der Kunde zahlt nicht, reagiert nicht, und alle Mahnungen sind raus. Was nun? Hier die drei Wege: abschreiben, Inkasso oder rechtliche Schritte.
Etwa 1–3 % deiner Rechnungen werden letztlich nicht bezahlt. Wie du damit umgehst, hat steuerliche Auswirkungen und beeinflusst deinen Cashflow.
Weg 1: Als uneinbringlich abschreiben
Bei kleinen Beträgen (< €500–1.000) lohnt sich Inkasso wirtschaftlich nicht. Forderung abschreiben, VAT zurückfordern.
- Interne Entscheidung: Forderung ist uneinbringlich.
- In der Buchhaltung: Soll „Uneinbringliche Forderungen" (Aufwand), Haben „Debitoren".
- VAT: Die Umsatzsteuer auf eine uneinbringliche Forderung kannst du beim Finanzamt zurückfordern.
- Unterlagen 7 Jahre aufbewahren.
Weg 2: Inkasso
Bei Beträgen von €500–10.000. Wähle zwischen:
- Außergerichtliches Verfahren: Inkassobüro (Bierens, Graydon, Intrum). Kosten 15–25 % des eingetriebenen Betrags.
- No cure no pay: Viele Inkassobüros arbeiten auf dieser Basis. Niedrige Einstiegshürde.
- Gerichtlich: Wenn das außergerichtliche Verfahren scheitert → Klage. Fallen Anwaltskosten an.
Weg 3: Rechtliche Schritte
Bei hohen Beträgen (€10.000+) oder grundsätzlichen Streitigkeiten. Anwalt, Amtsgericht (bis €25.000) oder Landgericht. Nicht der typische Weg für den durchschnittlichen KMU-Streit.
Vorbeugung ist besser
- Bonitätsprüfung bei neuen Geschäftskunden (über Creditsafe, Graydon).
- Bei großen Aufträgen: Anzahlung verlangen (30–50 %).
- Kreditversicherung bei dauerhaft hohem Forderungsrisiko.
- Konsequentes Mahnwesen.
Siehe auch: Rechnungsstellung – Gesamtübersicht, Cashflow-Tipps.
Volledige gids: Facturación para pymes de la oferta al cobro: la guía completa
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