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AVG & privacy · 2 min leestijd · 01 Oktober 2025

Verarbeitungsverzeichnis erstellen: Was hineingehört – und was nicht

Jedes KMU mit Mitarbeitenden braucht ein Verarbeitungsverzeichnis. Die Aufsichtsbehörde fragt danach bei nahezu jeder Prüfung. Hier die Vorlage + was hineingehört.

Das Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30 DSGVO) ist das zentrale Dokument. Wenn die Datenschutzbehörde prüft, ist das meist die erste Frage: „Zeigen Sie mir Ihr Verzeichnis."

Pro Verarbeitung hältst du fest

  • Zweck (z. B. „Personalverwaltung").
  • Kategorien betroffener Personen (Mitarbeitende, Bewerber, Kunden).
  • Kategorien personenbezogener Daten (Name, E-Mail, Steuer-ID, Bankverbindung).
  • Rechtsgrundlage (Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht).
  • Empfänger (wer erhält diese Daten – interne Rollen, externe Stellen).
  • Aufbewahrungsfristen (siehe Aufbewahrungsfristen).
  • Sicherheitsmaßnahmen (technisch + organisatorisch).
  • Soweit zutreffend: Übermittlung außerhalb des EWR.

Beispiele für Verarbeitungen in einem KMU

  • Personalverwaltung.
  • Kundendossiers / CRM.
  • Rechnungswesen.
  • Newsletter-Liste.
  • Website-Besucherdaten (Analytics).
  • Cookies / Tracking.
  • Videoüberwachung im Büro.
  • Bewerberverwaltung.

Format

Eine Tabelle oder Notion-Datenbank ist völlig ausreichend. Es gibt keine Vorgaben zu bestimmten Tools. Zentral, aktuell, eine Zeile pro Kategorie.

Pflege

Quartalsweise Kurzprüfung: Neue Verarbeitungen hinzugekommen? Wurden Verarbeitungen eingestellt? Einmal jährlich eine vollständige Überprüfung.

Siehe auch: DSGVO-Übersicht, Auftragsverarbeitungsverträge.

Onderwerpen

#avg #verwerkersregister #documentatie

Volledige gids: Cumplimiento GDPR para pymes: el mínimo práctico

Dit artikel is onderdeel van onze uitgebreide AVG & privacy-gids. Lees de pillar voor het complete plaatje.

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