Verarbeitungsverzeichnis erstellen: Was hineingehört – und was nicht
Jedes KMU mit Mitarbeitenden braucht ein Verarbeitungsverzeichnis. Die Aufsichtsbehörde fragt danach bei nahezu jeder Prüfung. Hier die Vorlage + was hineingehört.
Das Verarbeitungsverzeichnis (Artikel 30 DSGVO) ist das zentrale Dokument. Wenn die Datenschutzbehörde prüft, ist das meist die erste Frage: „Zeigen Sie mir Ihr Verzeichnis."
Pro Verarbeitung hältst du fest
- Zweck (z. B. „Personalverwaltung").
- Kategorien betroffener Personen (Mitarbeitende, Bewerber, Kunden).
- Kategorien personenbezogener Daten (Name, E-Mail, Steuer-ID, Bankverbindung).
- Rechtsgrundlage (Vertrag, Einwilligung, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht).
- Empfänger (wer erhält diese Daten – interne Rollen, externe Stellen).
- Aufbewahrungsfristen (siehe Aufbewahrungsfristen).
- Sicherheitsmaßnahmen (technisch + organisatorisch).
- Soweit zutreffend: Übermittlung außerhalb des EWR.
Beispiele für Verarbeitungen in einem KMU
- Personalverwaltung.
- Kundendossiers / CRM.
- Rechnungswesen.
- Newsletter-Liste.
- Website-Besucherdaten (Analytics).
- Cookies / Tracking.
- Videoüberwachung im Büro.
- Bewerberverwaltung.
Format
Eine Tabelle oder Notion-Datenbank ist völlig ausreichend. Es gibt keine Vorgaben zu bestimmten Tools. Zentral, aktuell, eine Zeile pro Kategorie.
Pflege
Quartalsweise Kurzprüfung: Neue Verarbeitungen hinzugekommen? Wurden Verarbeitungen eingestellt? Einmal jährlich eine vollständige Überprüfung.
Siehe auch: DSGVO-Übersicht, Auftragsverarbeitungsverträge.
Volledige gids: Cumplimiento GDPR para pymes: el mínimo práctico
Dit artikel is onderdeel van onze uitgebreide AVG & privacy-gids. Lees de pillar voor het complete plaatje.
Lees de pillar →