Marketing-Einwilligung: E-Mail, WhatsApp, Retargeting — was ist noch erlaubt?
Ihr Newsletter, Ihre Angebots-Mails, Ihre Retargeting-Pixel — all das braucht eine Einwilligungsgrundlage. Hier die konkreten Regeln pro Kanal.
Marketing und GDPR berühren sich an drei Punkten: wie Sie Kontakt aufnehmen, auf welcher Grundlage, und wie sich jemand abmelden kann.
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- Opt-in Pflicht für Nicht-Bestandskunden. Vorausgefüllte Checkboxen zählen nicht. \n
- Bestandskunden („Soft Opt-in"): möglich für ähnliche Produkte. 12 Monate nach dem letzten Kauf ist die Grenze. \n
- Abmeldemöglichkeit in jeder Mail. Ein-Klick muss funktionieren. \n
- Einwilligungsprotokoll: wann, auf welcher URL, mit welchem Text. \n
WhatsApp / SMS
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- Ausdrückliches Opt-in, keine Annahmen. \n
- Kanalspezifische Einwilligung — WhatsApp-Opt-in bedeutet nicht E-Mail-Opt-in. \n
- Abmeldung muss einfach möglich sein. \n
Telefon / Cold Calling B2C
\nPrüfung des Robinsonlistenregisters ist Pflicht. Bußgeld bei Nichtprüfung: 10.000 € und mehr.
\n\nTelefon / Cold Calling B2B
\nIn begrenztem Umfang zulässig. Nach Abmeldung: registrieren und nicht mehr anrufen.
\n\nRetargeting / Cookies
\nSiehe Cookie-Einwilligung. Keine Pixel vor der Einwilligung.
\n\nSocial-Media-Targeting
\nCustom Audiences aus E-Mail-Listen: nur mit Einwilligung für diese Verarbeitung zulässig. Lookalikes sind eine andere Sache (aggregiert).
\n\nWas nicht funktioniert
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- Liste kaufen und anschreiben. \n
- „Sie können sich abmelden" ohne vorheriges Opt-in. \n
- Cold-Mail an B2B mit unbegründetem „berechtigtem Interesse". \n
Siehe auch: GDPR-Übersicht.
Volledige gids: Cumplimiento GDPR para pymes: el mínimo práctico
Dit artikel is onderdeel van onze uitgebreide AVG & privacy-gids. Lees de pillar voor het complete plaatje.
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