DSGVO: Schwärzung, Pseudonymisierung und Anonymisierung — was wann?
Diese drei Begriffe werden häufig verwechselt. Die DSGVO behandelt sie grundlegend unterschiedlich. Hier sind die Unterschiede und wann welcher Begriff gilt.
Die DSGVO verwendet „Pseudonymisierung" und „Anonymisierung" als wesentlich verschiedene Begriffe. Schwärzung ist eine Technik, um eines von beidem zu erreichen. Wo liegt der Unterschied?
Anonymisierung
Daten werden so unkenntlich gemacht, dass die betroffene Person nicht mehr identifiziert werden kann — auch nicht mithilfe zusätzlicher Informationen. Einmal anonymisiert: fallen die Daten nicht mehr unter die DSGVO.
Kriterium: Niemand kann die Person mehr mit vertretbarem Aufwand ermitteln, auch nicht mit erheblicher Mühe oder zusätzlichen Datenquellen.
Pseudonymisierung
Daten werden weniger identifizierend gemacht. Wer die Zuordnungstabelle oder den Schlüssel besitzt, kann dennoch identifizieren. Pseudonymisierte Daten fallen weiterhin unter die DSGVO, jedoch mit verringertem Verarbeitungsrisiko.
Beispiele
- „Kees Janssen, Mainstraße 123" → „K.J., [geschwärzt]": pseudonymisiert (ein Kollege kann die Person noch erkennen).
- Vollständiger Name und alle Metadaten entfernt, keine Rückführungsmöglichkeit: anonymisiert.
- Statistisch aggregierte Daten (Durchschnittsalter eines Teams): anonymisiert.
- Gehashte E-Mail-Adresse mit bekannter Hash-Funktion: pseudonymisiert (derselbe Hash ermöglicht einen Abgleich).
Warum ist das relevant?
- Bei Anonymisierung: keine DSGVO-Pflichten mehr. Daten dürfen frei geteilt, gespeichert und verarbeitet werden.
- Bei Pseudonymisierung: weiterhin DSGVO-pflichtig, jedoch mit verringertem Risiko. Informationspflicht und Betroffenenrechte bleiben bestehen.
- Vollständige Identifikation (keine Schwärzung): vollständige DSGVO-Pflicht.
Praxistipps
- Dokumente für die Öffentlichkeit: anonymisieren (echte Schwärzung + Metadaten entfernen + kein Hash-Schlüssel).
- Interne Verarbeitung, bei der „im Verdachtsfall" eine Rückführung nötig sein könnte: pseudonymisieren, damit eine Re-Identifikation möglich bleibt.
- Forschung / Statistik: Anonymisierung ist häufig ausreichend und löst viele Governance-Fragen.
Siehe auch: Schwärzungs-Übersicht, DSGVO-Übersicht.
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