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Boekhouding & facturatie · 5 min leestijd · 03 Juli 2026

Adressänderung eines Lieferanten: einfach übernehmen oder erst kurz anrufen?

Ein Lieferant schickt eine neue Adresse oder Kontaktperson per E-Mail, und Ihre Buchhaltung übernimmt sie — ohne Rückfrage. Warum das ein klassischer Einstieg in Rechnungsbetrug ist und wie Sie ihn mit drei einfachen Schritten abfangen.

Sie erhalten eine E-Mail von einem Lieferanten: „Hiermit unsere neuen Adressdaten – bitte in Ihrem System aktualisieren." Adresse, Handelsregisternummer, Kontaktperson. Klingt harmlos, und die Buchhaltung übernimmt alles reibungslos. Zwei Monate später stellt sich heraus, dass die Rechnung an ein falsches Unternehmen ging oder ein Paket an ein leerstehendes Gebäude geliefert wurde.

Adressänderungen sind ein blinder Fleck. Wir prüfen IBANs (zu Recht), rufen manchmal zurück, wenn sich eine Bankverbindung ändert – aber eine Adresse oder Kontaktperson? Die wird meist kommentarlos übernommen. Dabei ist genau das ein klassischer Einstieg in Rechnungsbetrug und Identitätsmissbrauch.

Warum das ein Problem ist

Ein Betrüger, der einen Lieferanten oder Kunden imitiert, fängt selten mit „Achtung, überweisen Sie sofort auf diese neue IBAN" an. Das fällt auf. Was funktioniert, ist ein schrittweiser Aufbau:

  1. Zunächst eine harmlose Änderung mitteilen – neue Postadresse, neue Kontaktperson, neue Telefonnummer.
  2. Ein paar Wochen später eine normale Rechnung, vielleicht mit einem kleinen abweichenden Detail.
  3. Dann kommt der eigentliche Schlag: eine Eilüberweisung, eine neue IBAN, eine Anfrage zum Weiterleiten vertraulicher Unterlagen.

Weil der erste Schritt von Ihrer Buchhaltung bereits „genehmigt" wurde, wirkt der Rest legitim. Ihr System stimmt schließlich mit dem überein, was der Betrüger später einreicht.

Was man in der Praxis sieht

  • Neue Postadresse eines bestehenden Lieferanten, per E-Mail mitgeteilt, ohne Rückruf.
  • Neue Kontaktperson („Jan hat das Unternehmen verlassen, ich übernehme") mit einer E-Mail-Adresse auf einer leicht abweichenden Domain.
  • Geänderte Handelsregister- oder USt-IdNr. „aufgrund einer Umstrukturierung".
  • Eine neue Rechnungsadresse, an die Rechnungen zukünftig geschickt werden sollen – häufig ein Postfach oder virtuelles Büro.

Jede dieser Änderungen kann legitim sein. Unternehmen ziehen um, Mitarbeitende wechseln, Strukturen ändern sich. Das Problem ist nicht, dass es passiert, sondern dass es meist ohne Verifizierung übernommen wird.

Eine einfache Vorgehensweise für Ihre Buchhaltung

Sie müssen keine Betrugsabteilung aufbauen. Drei Schritte reichen aus, um 90 % der Risiken abzufangen.

1. Rückruf über eine bekannte Nummer

Erhalten Sie eine E-Mail mit einer Adress- oder Kontaktänderung? Rufen Sie den Lieferanten über die Nummer an, die Sie bereits hatten – nicht über die Nummer aus der E-Mail. Also: die Nummer auf Ihrer alten Rechnung oder die Nummer auf der Website des Lieferanten (manuell im Browser eingegeben, nicht aus der E-Mail angeklickt). Eine Frage genügt: „Stimmt es, dass Sie eine Adressänderung mitgeteilt haben?" Fünf Minuten Aufwand.

2. Handelsregister und USt-IdNr. direkt an der Quelle prüfen

Wenn ein Lieferant meldet, dass sich seine Handelsregister- oder USt-IdNr. geändert hat: Prüfen Sie es. In der Handelsregisterdatenbank und im EU-VIES für Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Das dauert buchstäblich eine Minute pro Eintrag. Mit unserem VAT-Check sehen Sie sofort, ob eine Nummer gültig ist und auf welchen Namen sie lautet. Stimmt das nicht mit dem überein, was der Lieferant angegeben hat? Rotes Flag.

3. Änderungen im System dokumentieren

Notieren Sie bei jeder übernommenen Änderung: Datum, wer sie mitgeteilt hat (E-Mail und Name), wer sie verifiziert hat und auf welche Weise. Das muss kein aufwendiger Prozess sein – ein Eintrag in der Lieferantenmappe oder eine Notiz im Buchhaltungssystem reicht. Warum? Wenn später etwas schiefläuft, können Sie genau nachvollziehen, wo es entstanden ist. Und wenn Ihre Versicherung oder Bank einen Nachweis über sorgfältiges Handeln verlangt, haben Sie etwas in der Hand.

Warnsignale, die Sie kennen sollten

Nicht jede Änderung ist verdächtig, aber diese Muster verdienen besondere Aufmerksamkeit:

  • Die E-Mail kommt von einer leicht abweichenden Domain als üblich (z. B. lieferant-gmbh.de statt lieferantgmbh.de).
  • Es wird Druck gemacht: „Bitte noch diese Woche umsetzen, sonst gibt es Probleme in unserer Buchhaltung."
  • Der Absender ist Ihnen neu – ein Name, den Sie in der bisherigen Korrespondenz noch nie gesehen haben.
  • Die neue Adresse ist ein Postfach oder virtuelles Büro in einer anderen Stadt als das ursprüngliche Unternehmen.
  • Die Änderung fällt mit einer offenen Rechnung zusammen, die bald bezahlt werden muss.

Und wenn ein Kunde eine Adressänderung mitteilt?

Denken Sie nicht nur an Lieferanten. Wenn ein Kunde eine Änderung meldet – neue Rechnungsadresse, neue Kontaktperson, andere USt-IdNr. – ist auch das ein Moment für eine kurze Prüfung. Besonders wenn demnächst eine größere Lieferung oder Dienstleistung ansteht. Betrüger, die sich als Kunden ausgeben, kommen vor: kostenlose Produkte oder Dienstleistungen erschleichen oder Gutschriften umleiten.

Machen Sie es zur Routine, nicht zum Ausnahmefall

Am besten werden solche Prüfungen einfach Teil Ihrer administrativen Routine – genau wie eine IBAN-Verifizierung oder ein VAT-Check. Nicht dramatisch, nicht paranoid – einfach: „Wir rufen kurz zurück, das ist Standard." Dann wird es Teil Ihrer Arbeitsweise, statt eine außerordentliche Maßnahme zu sein, die an hektischen Tagen in Vergessenheit gerät.

Möchten Sie solche administrativen Prüfungen strukturell gut aufstellen? Unser VAT-Check und IBAN-Check sind ein guter Anfang. Haben Sie weitergehende Fragen zu Rechnungsabläufen und Verifizierung? Schauen Sie sich unseren Zugangsprüfungs-Service an – dazu gehört auch der Überblick darüber, wer welche Änderungen vornehmen darf.

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Dit artikel is onderdeel van onze uitgebreide Boekhouding & facturatie-gids. Lees de pillar voor het complete plaatje.

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